Allgemeine Geschäftsbedingungen  Creativ-Schule Maria Staudt

1. Für die Teilnahme an Kursen ist eine schriftliche Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Anmeldung begründet erst einen Anspruch auf Durchführung des Kurses, wenn die Teilnahme von Maria Staudt bestätigt wurde. Diese erfolgt erst nach Ablauf der u.a. Kündigungsfristen. Organisatorisch bedingte Änderungen, wie Wechsel des Veranstaltungslokals, des Kursleiters, des Zeitpunktes oder eine notwendige Kürzung bzw. Absage der Veranstaltungen, ist vorbehalten. Bei Absage des Kurses durch Maria Staudt werden bereits bezahlte Kursgebühren rückerstattet. 


2. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Bis 3 Wochen vor Beginn 100%ige Rückerstattung des Kursbetrages, bis 2 Wochen vor Beginn  50%ige Rückerstattung, danach keine Rückerstattung. Fortlaufende Kurse können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

 
3. Maria Staudt  haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden ihrerseits. Jeder der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anordnungen und Hinweisen der Kursleiter unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer wird vor dem Beginn des eigentlichen Kurses in den Umgang mit den erforderlichen Geräten und Werkzeugen sowie Arbeitsmaterialien eingewiesen und nimmt von den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Kenntnis. Maria Staudt stellt dem Kursteilnehmer die Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung. Insbesondere ist darauf hingewiesen, dass der Umgang mit den Werkzeugen bei unsachgemäßer Verwendung erhebliche Verletzungen zur Folge haben kann. Besonders ist auf die extrem scharfen Schneid- und Stemmwerkzeuge hinzuweisen. Darüber hinaus muss festes Schuhwerk getragen werden, um Schutz vor herabfallenden Gegenständen zu gewähren. Die Kursleiter haben jederzeit das Recht, Kursteilnehmer, die gegen die Vorschriften verstoßen oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt mit den Werkzeugen und Arbeitsmaterialien umgehen, von der weiteren Teilnahme  am Kurs auszuschließen. Maria Staudt kann insofern keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle übernehmen. Minderjährige sind von den Erziehungsberechtigten vor Teilnahme an dem Kurs eindringlich auf die unbedingte Einhaltung der Anordnungen der Kursleiter hinzuweisen.


Insbesondere ist mit den Minderjährigen über die Verletzungsrisiken bei unsachgemäßer Handhabung von Werkzeugen zu sprechen. Bei Verweisung des Kursteilnehmers aus dem laufenden Kurs wegen der o.g. Gründe wird seitens Maria Staudt keine Kursgebühr rückerstattet. 


4. Es ist darauf hingewiesen, dass die Hausordnung der Kursräume einzuhalten ist. Insbesondere ist in den Räumen nicht zu rauchen, die Aufstellung der Möbel ist nicht zu verändern. Es ist weiter darauf zu achten, dass die Vorschriften über das Parken von Fahrzeugen strikt einzuhalten ist. Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.